Ich stimme für CETA – allen Demos zum Trotz

Auch wenn Demonstranten sämtliche Eingänge des EP hier in Straßburg blockiert haben, finden wir Volksvertreter immer die richtigen Wege. Offenbar kennen viele Bürger die aktuellen Inhalte des CETA-Abkommens mit Kanada nicht: Bei öffentlichen Aufträgen werden die Regeln des jeweiligen Partners akzeptiert. Der Schutz des geistigen Eigentums bleibt gesichert. Verbraucherrechte werden genauso eingehalten wie Arbeitnehmerrechte. Es gibt keine privaten Schiedsstellen, sondern unabhängige Gerichtshöfe, die öffentlich-rechtlich verankert sind, usw…..

Deshalb werde ich heute Mittag dem CETA-Abkommen mit dem durch und durch demokratischen Staat Kanada – nach reiflicher Überlegung – zustimmen!

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+ Stellungnahme zu CETA +

Stellungnahme zu CETA von Thomas Mann
 
CETA halte ich für einen guten Vertrag, der hohes wirtschaftliches Potential in sich trägt und den Bürgern auf beiden Seiten des Atlantiks mehr Arbeitsplätze liefern kann. Das Abkommen gestaltet Globalisierung, entlastet Verbraucher und Unternehmen von 500 Mio. Euro Zöllen und erleichtert den Marktzugang. Die kommunale Daseinsvorsorge, der kulturelle Bereich sowie unsere Sozial-. Umwelt-, Lebensmittel-, und Verbraucherschutzstandards bleiben geschützt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Oktober 2016 begrüßte ich. Das Gremium sieht keine Gefahr für unsere Demokratie und hat der Bundesregierung erlaubt, das Abkommen zu unterzeichnen. Diese Entscheidung sollte dazu beitragen, die Sorgen vieler Bürger zu minimieren.
 
Ich möchte unterstreichen, dass ich die Skepsis derer nachvollziehen kann, die Bedenken haben. Etwa wenn es um die demokratische Partizipation auf nationaler und europäischer Ebene geht, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und die demokratische, souveräne Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialordnung . Rechte oder Garantien werden durch CETA nicht missachtet oder eingeschränkt: Bereits in der Präambel (CETA-Volltext, S. 3) ist klargestellt, dass das Abkommen als Ganzes sowohl die genannten Prinzipien als auch die Regulierungshoheit der Vertragsparteien schützt. Ferner erlaubt das Grundgesetz ausdrücklich die Teilnahme Deutschlands am Prozess der Völkerrechtssetzung (vgl. Art 23 und 24 GG). Dazu gehört, Gremien zu respektieren. Die Welthandelsorganisation mit ihrem eigenständigen Streitbeilegungsverfahren ist dafür ein Beispiel.
 
Unter der „regulatorischen Kooperation“ ist der informelle Austausch der Regulatoren beider Seiten bei der Einstellung von neuen Standards zu verstehen. Unsere europäischen Gesetzgebungsprozesse bleiben dann völlig unberührt. Von einem Vetorecht der Handelspartner gegenüber europäischen Gesetzen kann also keine Rede sein. Im Gegenteil: Durch den Dialog im Rahmen der Kooperation kann in vielen Detailfragen oft dasselbe hohe Schutzniveau für Verbraucher erreicht werden, ohne dass auf beiden Seiten des Atlantiks verschiedene Bedingungen für den Marktzugang zu erfüllen sind. So können mittelständische Unternehmen immense Kosten sparen und leichteren Zugang zum kanadischen Markt erhalten. Wenn sich die von den demokratischen Institutionen zuvor festgelegten Schutzniveaus unterscheiden, bleibt eine Kooperation außen vor.
 
Unter diesen Umständen und das Hineinverhandeln etlicher europäischer Anliegen kann ich CETA zustimmen.

Foto: EU2016

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+ Meine Stellungnahme zu CETA +

 

Der Entwurf von CETA, des Freihandelsabkommens der EU mit Kanada, ist einsehbar unter:

http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/september/tradoc_152806.pdf.

Sowie der englische Text in allen EU-Amtssprachen vorliegt, werden wir ihn im Europäischen Parlament (EP) beraten. Der Rat (die Vertretung der EU-Mitgliedstaaten) wird seine Entscheidung voraussichtlich im Herbst 2016 treffen. Er benötigt die Zustimmung des EP, so dass die notwendige demokratische Legitimierung gesichert ist.

Vorläufig können Vereinbarungen zum Zollabbau und zum öffentlichen Auftragswesen bis zur Jahresmitte  2017 angewandt werden. Noch nicht geklärt ist, ob CETA ein rein europäisches Abkommen ist oder ein „gemischtes“, welches dann allen nationalen Parlamenten vorgelegt werden müsste. Die Ratifizierung in den Mitgliedstaaten kann erst nach Zustimmung des EP erfolgen.

Demokratische Partizipation

Durch CETA darf weder die demokratische Gestaltung unserer Wirtschafts- und Sozialordnung in Frage gestellt werden noch die demokratische Partizipation. Dazu gehört in Deutschland die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung. In der Präambel wird deutlich, dass  durch diese Prinzipien die Regulierungshoheit der Vertragsparteien geschützt ist.

Die Mitgliedstaaten haben der EU die alleinige Zuständigkeit für den internationalen Handel übertragen. Handelspartner haben keineswegs ein Vetorecht zu europäischen Gesetzen. Durch den Dialog während der sogenannten regulatorischen Kooperation ist es möglich, das selbe hohe Schutzniveau für Verbraucher zu erreichen, ohne dass die unterschiedlichen Bedingungen beider Seiten für einen Marktzugang erfüllt werden müssen. So sparen kleine und mittelständische  Unternehmen hohe Kosten und haben einen leichteren Zugang zum kanadischen Markt. Die hohen Standards etwa beim Schutz und der Gesundheit von Mensch, Tier und Natur sollen gefördert, keineswegs ausgehebelt werden!

Schiedsgerichts-Verfahren

Umstritten sind die Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten. Im Rahmen einer Investitions-Schutzklage muss der Nachweis geführt werden, dass ein Unternehmen durch den Staat, in den es investiert hat, benachteiligt oder gar enteignet wurde. Ein Beispiel aus der Praxis: Die Klage des Tabakkonzerns Philip Morris gegen Australien wurde abgewiesen. Er hatte sich gegen Verpackungs-Vorschriften mit abschreckenden Bildern gewandt. Bei der jeweiligen nationalen Gesetzgebung gibt es kein Vetorecht von Konzernen!

Geheime Gerichtsbarkeit

Bereits heute kann – im Gegensatz zu vielen Behauptungen – in fast jedem Fall nachvollzogen werden, wie die jeweiligen Schiedsgerichte zusammengesetzt sind und wie der Sachstand zum Verlauf von Prozessen lautet. Meist sind diese Gerichte bei internationalen Organisationen angesiedelt. Mehr Informationen liefert das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, das bei der Weltbank angesiedelt ist:

https://icsid.worldbank.org/apps/ICSIDWEB/Pages/default.aspx.

Negativlisten / Positivlisten

In bisherigen Freihandelsabkommen wandte die EU sowohl Positivlisten (Vertrag mit Südkorea) als auch Negativlisten (Vertrag mit Kanada) an. Durch Sperrklauseln soll verhindert werden, dass Handelspartner im Nachhinein neue Barrieren einführen. In einem Anhang sollen diese Bereiche konkret aufgelistet werden, außerdem umfangreiche Ausnahmen für europäische Standards, Verbraucherschutz, Naturschutz und Dienstleistungen.

Damit ist ein hohes Schutzniveau gesichert. Öffentliche Dienstleistungen stehen zur Verfügung. Nationale Anbieter können ausländischen vorgezogen werden. Anträge dürfen auch an lokale private Firmen vergeben werden. Liberalisierungen können jederzeit zurückgenommen werden.

Europaweit 1.400 Schiedsgerichts-Abkommen

In der EU wurden ohne verfassungsmäßige Bedenken und ohne Einschränkungen von demokratischen Prozessen mehr als 1.400 Abkommen mit einem Schiedsgerichtssystem abgeschlossen. In Deutschland gibt es 139 derartige Abkommen, welche weder den Verbraucherschutz behindern noch den Natur- oder Umweltschutz. Es spricht vieles für die Beibehaltung dieses Instruments in den Handelsverträgen der EU. Angesichts der vielen öffentlichen Bedenken haben sich die EU und Kanada entschlossen, Reformen zu vereinbaren und mehr Transparenz zu schaffen.

Dazu gehören:

  • Das Recht öffentlicher Stellen auf Regulierungen im öffentlichen Interesse wird gesichert.
  • Die Investitionsschutz-Standards werden präzisier gefasst, um missbräuchliche Auslegungen zu verhindern.
  • Eine unabhängige Investitions-Gerichtsbarkeit wird geschaffen: Ein ständiges Gericht aus Mitgliedern der EU und Kanada soll entstehen. Dessen Entscheidungen sollen durch ein zu schaffendes Berufungsgericht kontrolliert werden. Dadurch werden Investitions-Streitigkeiten gebannt.
  • Mehr Details: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2013/december/tradoc_151959.pdf

Weitere Informationen zu CETA finden sich auf der Seite der EU-Kommission unter http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/questions-and-answers/index_de.htm