Ausschuss für Wirtschaft und Währung

Die 7. Legislaturperiode war von der schwersten Wirtschafts-, Finanz- und Sozialkrise der jüngeren Zeit überschattet. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung spielte bei der Annahme von Rechtsvorschriften als Antwort auf die Krise eine entscheidende Rolle und bewältigte ein höheres Pensum an Kontrollen und Berichten. Aus diesem Grund beschloss das Parlament, die Mitgliederzahl des Ausschusses von 50 auf 61 zu erhöhen.

Unsere oberste Priorität liegt heute in den Bereichen für:

  1. die Wirtschafts- und Währungspolitik der Union, das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion sowie das europäische Währungs- und Finanzsystem (einschließlich der Beziehungen zu den einschlägigen Institutionen oder Organisationen);
  2. den freien Kapital- und Zahlungsverkehr (grenzüberschreitende Zahlungen, einheitlicher Zahlungsverkehrsraum, Zahlungsbilanz, Kapitalverkehr sowie Anleihe- und Darlehenspolitik, Kontrolle der Kapitalbewegungen mit Ursprung in Drittländern, Maßnahmen zur Förderung des Kapitalexports der Union);
  3. das internationale Währungs- und Finanzsystem (einschließlich der Beziehungen zu Finanz- und Währungsinstituten und -organisationen);
  4. die Wettbewerbsregeln und staatliche oder öffentliche Beihilfen;
  5. die Steuervorschriften;
  6. die Regelung und Überwachung von Finanzdienstleistungen, -Institutionen und Märkten, einschließlich Finanzberichte, Rechnungsprüfung, Buchhaltungsregeln, Corporate Governance und sonstige gesellschaftsrechtliche Fragen, die speziell die Finanzdienstleistungen betreffen;
  7. die einschlägigen finanziellen Tätigkeiten der Europäischen Investitionsbank im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung im Euro-Währungsgebiet.

 

http://www.europarl.europa.eu/committees/de/econ/home.html#menuzone