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Verfassungsvertrag
Reformvertrag von Lissabon
Am Ende einer mehrjährigen Debatte über die Zukunft der Europäischen Union einigten sich die Staats- und Regierungschefs 2004 auf einen Entwurf einer Verfassung für Europa. Die Verfassung sollte die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union sichern und ihr ermöglichen, sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts effizient und bürgernah zu stellen. Die demokratischen und freiheitlichen Werte der Europäischen Union sollten gestärkt werden. Um in Kraft treten zu können hätte der Verfassungsvertrag durch Abstimmungen der Bürger oder durch Entscheidungen der nationalen Parlamente ratifiziert werden müssen. Im Sommer 2005 lehnten die Bürger Frankreichs und der Niederlanden den Verfassungsvertrag ab.

Der Reformprozess wurde in Gang gehalten. Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die 27 Staats- und Regierungschefs den Vertrag von Lissabon. Der Vertrag bewahrt wichtige Aspekte des Verfassungsentwurfes und enthält folgende Kernelemente:
  • Das Mitentscheidungsverfahren wird mit dem Reformvertrag zum Regelverfahren der Gesetzgebung werden. Dadurch wird das Europäische Parlament (EP) gleichberechtigter Gesetzgeber mit dem Ministerrat in fast allen Politikfeldern.
  • Das EP wählt Kommissionspräsidenten auf Vorschlag des Europäischen Rats. Gleichzeitig hat das Parlament das Zustimmungsrecht für die gesamte Kommission.
  • Im Europäischen Rat soll der qualifizierte Mehrheits-entscheid auf viele weitere Politikfelder wie Energiepolitik, Kultur oder Zuwanderung, ausgedehnt werden.
    Eine qualifizierte Mehrheit wird im Rat mit 255 von 345 Stimmen und der Mehrheit der Mitgliedstaaten erreicht.
  • Ab 2014 soll die qualifizierte Mehrheit nach der doppelten Mehrheit berechnet werden, d.h. eine Entscheidung braucht die Zustimmung von 55% der Mitgliedstaaten, die gleichzeitig 65% der europäischen Bevölkerung repräsentieren. Dadurch wird gewährleistet, dass eine Entscheidung des Rates nicht nur eine Mehrheit der Mitgliedstaaten, sondern auch eine Mehrheit der europäischen Bürger braucht.
  • Ein Präsident des Europäischen Rates soll von den Staats- und Regierungschefs auf zweieinhalb Jahre gewählt werden.
  • Die EU erhält einen Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, der gleichzeitig Vizepräsident der Kommission sein wird.
  • Der Vertrag verleiht den Bestimmungen der Charta der Grundrechte Rechtsverbindlichkeit.
  • Die Partizipation der Bürger soll durch das Recht auf ein Bürgerbegehren gestärkt werden: Eine Gruppe von mindestens einer Millionen Bürger aus mehreren Mitgliedstaaten kann die Kommission auffordern eine Gesetzesinitiative einzuleiten.

Am 12. Juni 2008 stimmten die Bürger Irlands in einem Referendum mehrheitlich gegen den Lissabonner Vertrag und unterbrachen somit den Ratifizierungsprozess. Aller Voraussicht nach wird Irland Ende 2009 ein zweites Referendum abhalten.

Weitere Informationen zu der Entstehung des Verfassungsentwurfes und den Inhalten des Vertrags von Lissabon finden Sie unter folgenden Links:
http://europa.eu/institutional_reform/index_de.htm
http://europa.eu/scadplus/constitution/index_de.htm
http://europa.eu/lisbon_treaty/index_de.htm